Andreas Sturm MdL

Fast 2 Mio. Euro für Plankstadt

Landtagsabgeordneter Andreas Sturm (CDU) informiert aktuell aus Stuttgart / Förderung aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung 2023

Stuttgart / Plankstadt. Gute Nachrichten für Plankstadt kann der Landtagsabgeordnete Andreas Sturm (CDU) überbringen: Mit fast zwei Millionen Euro werden städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen mit Finanzhilfen im Rahmen des Programms der städtebaulichen Erneuerung 2023 gefördert.

Mit Schreiben vom 18. April 2023 informierte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, Sturm darüber, dass Plankstadt für das Erneuerungsgebiet "Ortsmitte II" einen Förderbetrag in Höhe von 1.100.000 Euro erhält. Zusätzlich werden weitere Finanzhilfen für Einzelvorhaben im Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Zusammenhang mit dem genannten städtebaulichen Erneuerungsgebiet "Ortsmitte II" in Höhe von 850.000 Euro für das "Lehrschwimmbad Friedrichschule" zur Verfügung bereitgestellt.

Sturm: "In Plankstadt geht es voran! Ich freue mich sehr darüber, dass die Gemeinde diese hohe Förderung erfährt. Im vergangenen Jahr konnte Plankstadt aus der Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg 1,35 Mio. Euro für das Lehrschwimmbad in der Friedrichschule verbuchen. Jetzt kommen hier nochmals 850.000 Euro dazu. Dadurch wird auch deutlich, dass das Land dem Erhalt von Lehrschwimmbädern eine wichtige Bedeutung zumisst."

Andreas Sturm MdL im vergangenen Jahr bei der Baustellenbesichtigung in der Ortsmitte von Plankstadt.Andreas Sturm MdL im vergangenen Jahr bei der Baustellenbesichtigung in der Ortsmitte von Plankstadt.

In ihrem Schreiben an den CDU-Parlamentarier führte die Ministerin weiter aus. "Mit der aktuellen Programmentscheidung erhalten die geförderten Städte und Gemeinden deutlich spürbare finanzielle Unterstützung durch die Stadtsanierung für ihre künftige städtebauliche Entwicklung. Die städtebaulichen Erneuerungsprogramme sind auch im Jahr 2023 wieder mehrfach überzeichnet. Die ungebrochen hohen Antragssummen bestätigen den unverändert hohen städtebaulichen Handlungs- und Entwicklungsbedarf in unseren Städten und Gemeinden. Die Kommunen im Land sind nach wie vor willens, sich diesen wichtigen Herausforderungen auch in schwierigem Umfeld anzunehmen." Das Förderprogramm 2023 umfasst ein Finanzhilfevolumen von insgesamt 238,76 Mio. Euro, davon sind rd. 76,5 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen. Dieses hohe Programmvolumen ist vor allem möglich, weil der Landtag die Mittelbereitstellung für die Städtebauförderung im Interesse der Kommunen nachdrücklich unterstützt. Die Regierungspräsidien werden den Kommunen zeitnah die entsprechenden Bewilligungsbescheide übersenden.

Razavi weiter: "In mehr als 50 Jahren konnten in Baden-Württemberg fast 900 Städte und Gemeinden in ihren Anstrengungen u. a. für den Erhalt und die Schaffung lebendiger und lebenswerter Stadt- und Ortskerne unterstützt werden. Die Städtebauförderung ist damit unabhängig von der Größe der Kommune oder ihrer Lage — im ländlichen Raum oder mitten im Ballungsraum — das Leitprogramm für eine zukunftsgerechte und widerstandsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden. Die Städtebauförderung leistet auch weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag für die städtebauliche Weiterentwicklung, die Sicherung der Attraktivität und Identität sowie der sozialen Stabilität in den Kommunen unseres Landes. Als lernendes Programm passt sie sich flexibel den sich verändernden Aufgaben und Herausforderungen an, denen Städte und Gemeinden permanent unterworfen sind. Sie schafft in namhaften Umfang dringend benötigten, innerörtlichen Wohnraum und liefert über den Ausbau und die Stärkung der grün¬blauen Infrastruktur wertvolle Beiträge für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Dabei helfen die starke wirtschaftliche Anschub- und Mobilisierungswirkung und die besonderen steuerlichen Anreize — die nur in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bestehen — in erheblichem Maße, auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nachdrücklich zu stärken."