Andreas Sturm MdL

Schließung der Bereitschaftspraxis Schwetzingen: Kritik an Ministerium und KVBW

CDU-Landtagsabgeordneter Andreas Sturm stellte Kleine Anfrage und bemängelt Beantwortung seiner Fragen / Sicherstellung der medizinischen Versorgung muss höchste Priorität haben

Schwetzingen/Stuttgart. Bereits am 6. November 2024 richtete der Landtagsabgeordnete Andreas Sturm (CDU) eine neun Fragen umfassende „Kleine Anfrage“ an das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. Hintergrund war die geplante Schließung der ärztlichen Bereitschaftspraxis in Schwetzingen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Sturm wollte mit seiner Anfrage „Licht ins Dunkel“ der diesbezüglichen Entscheidungsprozesse und deren Folgen schaffen.

Foto: Andreas Sturm am 12. Dezember 2024 bei einer Rede im Landtag von Baden-Württemberg. ( Foto: Marcel Ditrich)Foto: Andreas Sturm am 12. Dezember 2024 bei einer Rede im Landtag von Baden-Württemberg. ( Foto: Marcel Ditrich)

Am 17. Dezember 2024 erhielt Sturm nun die Antworten des Ministeriums – diese sind nach Sturms Ansicht unbefriedigend: „Es geht hier um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, da erwarte ich klare Antworten und einen klaren Kurs und keine Ausweichstrategie bei der Beantwortung meiner Fragen.“

Laut Antwort des Sozialministeriums informierte die KVBW das Ministerium erstmals Ende 2023 über ihre Pläne zur Umstrukturierung des Bereitschaftsdienstes, das sogenannte Projekt „ÄBD 24+“. Eine konkrete Standortliste, die Schwetzingen als zu schließenden Standort auswies, wurde jedoch erst am 21. Oktober 2024 vorgelegt. Diese späte Transparenz ist für Sturm ein Kernproblem. „Warum wurden die relevanten Akteure und die Bevölkerung nicht früher eingebunden?“, fragt der Abgeordnete.

Zwar hebt das Ministerium hervor, dass die Aufsicht über die KVBW rein rechtlicher Natur sei und keine fachlichen oder zweckmäßigen Entscheidungen umfasst. Doch diese Zurückhaltung bei der Einflussnahme sieht Sturm kritisch. „Wenn mangelnde Kapazitäten keine Rolle spielen, stellt sich die Frage, welchen Wert die Rechtsaufsicht für die Sicherstellung der Versorgung hat? Laut Beantwortung hat das Sozialministerium `diverse Gespräche´ (Zitat) mit der KVBW geführt, um sich über deren Pläne zur Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu informieren. Wieso fällt dabei nicht auf, dass eine Schließung des Standorts Schwetzingen völlig indiskutabel ist?“, so Sturm.

Der CDU-Landtagsabgeordnete vermisst zudem ein Eintreten für den Erhalt des Schwetzinger Standorts: „Das Sozialministerium teilt mit, dass es `bereits vor Monaten´ die KVBW dazu aufgefordert habe, `dass dort, wo ein Angebot wegfallen wird, gute Alternativen entstehen müssen.´ (Zitat). Das ist zu wenig, das ist – selbstverständlich bei allem Respekt vor der Selbstverwaltungskörperschaft KVBW – einfach ein Freifahrtschein!“

Die Fallzahlen zeigen deutlich, dass die Bereitschaftspraxis in Schwetzingen stark frequentiert ist:

2020: 7.296 Fälle (Corona)
2021: 6.878 Fälle (Corona)
2022: 8.353 Fälle
2023: 8.768 Fälle
2024: 4.346 Fälle (bis Juni).

Im Vergleich dazu verzeichnen die umliegenden Praxen in Mannheim, Heidelberg und Weinheim zwar insgesamt höhere Zahlen, sind jedoch ebenfalls stark ausgelastet. Besonders Mannheim mit 18.272 Fällen im Jahr 2023 und Weinheim mit 10.605 Fällen ebenfalls im vergangenen Jahr stechen hervor.

Sturm: „Die übermittelten Zahlen decken sich übrigens nicht mit den Informationen, dass jährlich rund 14.000 Patienten die Bereitschaftspraxis in Schwetzingen aufsuchen. Ich habe große Zweifel daran, dass die weiteren Standorte die zusätzlichen Patienten aus Schwetzingen auffangen können. Meine Frage hinsichtlich der prozentualen Auslastung der Bereitschaftspraxen in Mannheim, Heidelberg und Weinheim bleibt zudem unbeantwortet. Insgesamt sind die Antworten ausweichend. Auch meine Frage, warum Kapazitäten erst nach der Schließung der Praxis ausgebaut werden, liefert das Ministerium lediglich den Hinweis, dass ein Schließ- und Strukturkonzept noch erarbeitet werde. Ein konkreter Zeitplan für den Kapazitätsausbau fehlt. Die KVBW beabsichtigt, das Schließ- und das Strukturkonzept bei einer heutigen Veranstaltung (19. Dezember 2024) in Stuttgart vorzustellen.

Schwammig bleibt nach Sturms Urteil auch die Beantwortung seiner Frage nach der Herkunft des benötigten ärztlichen Personals. Das Ministerium gibt an, dass Personal aus der geschlossenen Praxis frei werde. Sturm: „Ob das ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird allerdings nicht thematisiert. Ich sehe keinen belastbaren und nachvollziehbaren Plan für den Umgang mit den Auswirkungen der Schließung.“

Andreas Sturm MdL bleibt bei seiner klaren Haltung: Die Schließung der Schwetzinger Bereitschaftspraxis ist weder durchdacht noch gerechtfertigt. Die Antworten des Sozialministeriums überzeugen ihn nicht. „Wie kann ein gut frequentierter Standort wie Schwetzingen geschlossen werden, während die umliegenden Praxen ohnehin am Limit sind? Das erschließt sich mir nicht, das ist nicht akzeptabel“, kritisiert Sturm. (Text: Matthias Busse)

Hinweis: Die Kleine Anfrage (Drucksache 17/7775) steht in der rechten Informationsleiste als Download zur Verfügung.