2,5 Milliarden Euro, damit die Kultur anläuft
Das baden-württembergische Landeskabinett hat am Dienstag mit seiner Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über den „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen“ grünes Licht für eine Förderung in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro gegeben. Damit möchte der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen nach der Pandemie wieder ermöglichen.
Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen sollen dadurch anlaufen können, da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist. Der CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Schwetzingen, Andreas Sturm, begrüßt die großzügige Unterstützung, wie es in einer Pressemitteilung seines Büros heißt: „Gerade jetzt brauchen wir eine vielfältige und lebendige Kunst- und Kulturlandschaft. Baden-Württemberg hat den Künstlern im Land seit Beginn der Pandemie schnell und erfolgreich geholfen, zum Beispiel mit der Soforthilfe auch für Soloselbstständige. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen legt der Bund nun ein bislang beispielloses Hilfspaket für den Neustart der Kultur auf, von dem die Kultureinrichtungen im Land erheblich profitieren können.“
Die Unterstützung erfolge auf zwei Arten: Bei kleineren Veranstaltungen werden die erzielten Eintritte verdoppelt oder verdreifacht, wenn aufgrund von Corona entsprechend weniger Tickets verkauft werden können und Auflagen zu beachten sind. Bei größeren Veranstaltungen wird eine kostenfreie Ausfallabsicherung gewährt. In beiden Fällen sind die möglichen Zahlungen durch den Verlust der Veranstaltung begrenzt. In Baden-Württemberg soll die Abwicklung über die L-Bank erfolgen, das konkrete Antragsverfahren wird derzeit ausgearbeitet.
Detaillierte Inhalte der Förderung
Zum einen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August zur Verfügung. Damit können Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe werden Verluste ausgeglichen. Ein Beispiel: Bei pandemiebedingter Verringerung der Zahl der Teilnehmenden um mindestens 20 Prozent bezuschusst die Wirtschaftlichkeitshilfe die Ticketeinnahmen aus bis zu 500 verkauften Tickets im Juli 2021 beziehungsweise den ersten 1000 verkauften Tickets ab August um bis zu 100 Prozent. Für jedes verkaufte Ticket erhalten die Veranstalter also den gleichen Ticketpreis nochmals als Zuschuss.
Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2 000 Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Reduzierung der Teilnehmerzahl oder einer Verschiebung übernimmt der Ausfallfonds maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen Ausfallkosten. Bei Teilabsagen oder Reduzierung der Teilnehmerzahl werden die erzielten veranstaltungsbezogenen Einnahmen von den Ausfallkosten abgezogen.
Außerdem werden förderfähige Kosten ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe unterstützt, dazu zählen etwa Betriebskosten, Kosten für Personal und Künstlergagen.
Foto und Bild: Matthias Busse